Die Entwicklung einer Idee: Demokratie
„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ So steht es geschrieben im Artikel 20, Absatz 1 unseres Grundgesetzes.
Demokratie. Wir leben in einer Demokratie. Jeder weiß es. Aber was ist es denn überhaupt? Wer hat die Demokratie als solche entdeckt oder gar erfunden?
Demokratie. Vom griechischen demos, zu deutsch Volk, und kratia, zu deutsch Macht, Herrschaft, Kraft oder auch Stärke, abstammend, bringt eine Übersetzung des Wortes Demokratie ein wenig Licht ins Dunkle. Demokratie – die Herrschaft des Volkes.
Wie diese Idee entstand und sich bis heute immer weiter entwickelt hat, soll nachfolgend ein wenig näher gebracht werden.
Aristoteles griff als erster ernsthaft den Begriff der Demokratie auf und setzte sich mit ihm auseinander. Für den berühmten Philosophen war Freiheit der Grundgedanke einer jeden Demokratie.
Auch im Alten Rom gab es schon Einflüsse demokratischer Grundprinzipien wie beispielsweise die freie Wahl von Magistraten, etwas dass uns in unserer heutigen Gesellschaft nur selbstverständlich vorkommt. Ebenfalls prägte das Alte Rom als erstes das Bild eines Rechtsstaats. Ein Begriff, der mit dem der Demokratie unweigerlich fest verbunden ist.
In der folgenden Kaiserzeit in Rom und dem Untergang des Römischen Reiches verschwand die Demokratie als Staatsform bzw. Idee einer Staatsform nahezu vollständig. Dies änderte sich erst im 13. Jahrhundert wieder, als das mit noch sehr wenigen eigenen Rechten ausgestattete britische Unterhaus gegründet wurde. Doch erst 1689 wurden dem House of Commons in der Bill of rights umfassende Rechte, Immunität und Unabhängigkeit vom König zugestanden. Die Bill of rights kann damit als das wohl wegweisenste Papier für die Entwicklung von Demokratien in Europa und der ganzen Welt angesehen werden.
Immer mehr verbreiteten Philosophen daraufhin ihre Ansichten dieser „neuen“ Staatsform. Jean-Jacques Rousseau sprach vom volonté générale, dem Gemeinwillen des Volkes; John Locke und Charles Montesqieu entwickelten die Prinzipien der Gewaltenteilung - der Trennung von Legislative (der gesetzgebenden Gewalt), Exekutive (der ausführenden Gewalt) und der Judikative (der rechtsprechenden Gewalt). Prinzipien, die sich heute noch in Artikel 20, Absatz 3 des Grundgesetzes genauso wieder finden.
Als erste demokratische Verfassung gilt die amerikanische, welche im Jahr 1787 in Kraft getreten ist. In Europa war es Polen als erstes Land, welches sich eine Verfassung gab. Angetrieben von den Ideen entstand die Französische Revolution und von ihr ging eine Welle der Demokratie über ganz Europa aus.
Die Weimarer Republik und ihre Verfassung standen nach dem ersten Weltkrieg in Deutschland für eine demokratische Grundordnung, die unserer heutigen nicht sehr unähnlich ist. Die bereits Mitte des 19. Jahrhunderts beschlossenen Grundrechte fanden 1919 Eingang in die Verfassung der Weimarer Republik. Doch mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurden diese Rechte immer weiter beschnitten, andere Parteien verboten und ein Weg eingeschlagen, der sich immer weiter von dem einer Demokratie entfernte. Mitglieder von KPD oder SPD wurden zu Tausenden verhaftet und in Konzentrationslagern ermordet. Mit dem Erlass des Ermächtigungsgesetzes gab sich die Regierung uneingeschränkte Gesetzgebungsbefugnisse; Presse- und Kulturfreiheit gehörten von nun an auch der Vergangenheit an. Das nationalsozialistische Regime gipfelte all dies mit dem Einfall in Polen und dem darauf folgenden Zweiten Weltkrieg, der ein verwüstetes Europa und den Sturz des Regimes im Frühjahr 1945 mit sich brachte.
Mit Inkrafttreten des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland 1949 und dem Beitritt der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Jahr 1990 wurde dieses die Verfassung des gesamten deutschen Volkes.
Wie die Demokratie, in der wir heute leben, funktioniert lässt sich wieder aus dem Grundgesetz herauslesen.
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ (Artikel 20, Absatz 2 Grundgesetz)
Jeder volljährige kann wählen und hat die freie Wahl, zu entscheiden, wer regieren soll. Die Partei, bzw. Parteien bilden anschließend für eine festgelegte Zeit die Regierung, die damit Gesetzgebungsbefugnisse erhält. Sollten Gesetze entstehen, die dem Grundgesetz zuwiderlaufen, kann und muss das Bundesverfassungsgericht solche Gesetze annullieren. Ein Regime wie zu Zeiten des Nationalsozialismus ist damit nicht mehr möglich.
Der letzte Artikel des Grundgesetzes verdeutlicht einmal mehr, welchen Stellenwert das Volk in einer Demokratie hat, spricht er doch davon, dass eine neue Verfassung nur dann gültig ist, wenn sie „von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Demokratie ist also tatsächlich im wahrsten Sinne des Wortes zu verstehen: Es handelt sich bei ihr um eine Herrschaft des Volkes. |